Vorratsgesellschaften

Vorratsgesellschaft UG (GmbH-Satzung)

Vorratsgesellschaft UG mit GmbH-Satzung

Die Unternehmergesellschaft - UG (haftungsbeschränkt ist durch die Reform des GmbH-Rechts (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008) als eine Variante der GmbH entstanden.Zur Gründung einer UG bedarf es eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags. Dieser kann individuell entsprechend einer GmbH-Satzung oder unter Verwendung des als Anlage zum GmbH-Gesetz verfügbaren "Musterprotokoll" erstellt werden. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist bei vergleichbarer Haftungsbegrenzung bereits ab einem Euro Stammkapital gründbar.Die von der Sofort Start UG (haftungsbeschränkt) angebotenen UGs sind ordnungsgemäß mit einem GmbH-Gesellschaftsvertrag gegründet und im Handelsregister eingetragen. Keine unserer Vorratsgesellschaften ist geschäftlich aktiv gewesen oder weist Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen auf. Die bestehende IHK-Beitragspflicht ist hiervon ausgenommen. Gründungskosten und Bankspesen werden den Gesellschaften nicht belastet. Auf Anfrage sind ein Bankkonto und eine Steuernummer vorhanden.Das Stammkapital beträgt 10 Euro. Es ist beim Verkauf in voller Höhe und zur freien Verfügung der Gesellschaft vorhanden, so dass der neue Geschäftsführer die nach der BGH-Rechtsprechung erforderliche Erklärung nach §8 Abs. 2 GmbHG gegenüber dem Handelsregister abgeben kann.

 

 

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